Fall 1: Claim an Grundlinie -> Standardfall
Der Abstand zur Linie beträgt 0,5 der Logohöhe Y. Die Ausrichtung ist exakt bündig zur Linie.
Seine Form ist unveränderlich.
Die genauen Vorgaben für die Claimgröße sehen Sie im Kapitel Gestaltungsprinzig/Logo und Claimgröße.
Die Regelungen für den Umgang mit der Grundlinie im Kapitel Linienarten.
Fall 2: Claim ohne Grundlinie
Im zweiten Fall löst sich der Claim von seiner Bindung an Grundlinie und Logo, bleibt aber in seiner Form unverändert. Die Linie entfällt. Es darf keine Linie über dem Claim stehen.
Dieser Fall kann dann eintreten, wenn es sich um Medien handelt in denen das normale Gestaltungsprinzip von uvex nicht mehr greift.
Dies sind Fälle wie Messestände, T-Shirts, Kugelschreiber, Videos, animierte Banner, Autobeschriftung etc. Fall 2 ist keine alternative Auswahlmöglichkeit für den Standardfall (Anzeige o.ä.)
Infos zum Umgang mit Fall 2 weiter unten.
Fall 2: Umgang mit Logo und Claim
Je nach Anwendung kann in Fall 2 Logo und Claim verwendet werden, sowie auch nur der Claim alleine.
Wenn beide Elemente auftauchen, gibt es folgende Grundregel für das Zusammenspiel: Sowohl Claim als auch Logo brauchen genug Freiraum, sie stehen nie direkt aneinander, sie stehen mit möglichst viel Freiraum im Medium.
Sie stehen in einem ausgewogenem Größenverhältnis zueinander.