Claim – Fälle

Grundsätzliches

Im Normalfall wird der Claim immer in Verbindung mit der Grundlinie eingesetzt.
In Fall 1 und Fall 2 ist die Grundform des Claims unveränderlich.

Fall 1: Claim an Grundlinie -> Standardfall

Der Abstand zur Linie beträgt 0,5 der Logohöhe Y. Die Ausrichtung ist exakt bündig zur Linie.

Seine Form ist unveränderlich.

Die genauen Vorgaben für die Claimgröße sehen Sie im Kapitel Gestaltungsprinzig/Logo und Claimgröße.
Die Regelungen für den Umgang mit der Grundlinie im Kapitel Linienarten.

Fall 2: Claim ohne Grundlinie

Im zweiten Fall löst sich der Claim von seiner Bindung an Grundlinie und Logo, bleibt aber in seiner Form unverändert. Die Linie entfällt. Es darf keine Linie über dem Claim stehen.

Dieser Fall kann dann eintreten, wenn es sich um Medien handelt in denen das normale Gestaltungsprinzip von uvex nicht mehr greift.

Dies sind Fälle wie Messestände, T-Shirts, Kugelschreiber, Videos, animierte Banner, Autobeschriftung etc. Fall 2 ist keine alternative Auswahlmöglichkeit für den Standardfall (Anzeige o.ä.)

Infos zum Umgang mit Fall 2 weiter unten.

Fall 2: Umgang mit Logo und Claim

Je nach Anwendung kann in Fall 2 Logo und Claim verwendet werden, sowie auch nur der Claim alleine.

Wenn beide Elemente auftauchen, gibt es folgende Grundregel für das Zusammenspiel: Sowohl Claim als auch Logo brauchen genug Freiraum, sie stehen nie direkt aneinander, sie stehen mit möglichst viel Freiraum im Medium.

Sie stehen in einem ausgewogenem Größenverhältnis zueinander.

Fall 2: Beispielhafte Anwendungen

Claim alleinstehend
Claim und Logo auf voneinander unabhängigen Flächen (z.B. Videoclip, Vorder- und Rückseite T-Shirt)
Claim und Logo auf gleicher Ebene

Falsche Anwendung

Schreibweise im Fließtext

Als Wort im Fließtext oder als Aufzählungspunkt wird es normal in der Textschrift in Kleinbuchstaben ausgeführt. Auf keinen Fall wird hier der Schriftzug eingesetzt.

Weitere Fälle

Alle Fälle die nicht Fall 1 oder Fall 2 sind, in denen also eine Abwandlung der Ursprungsform des Claims zum Einsatz kommen soll, müssen mit CBM abgestimmt werden.

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