Produktbranding
Konsumgüter der Marke uvex besetzen Positionen in den unterschiedlichsten Produktgruppen am Markt. Wichtig ist es, dass jedes Einzelne sofort und eindeutig dem Konzern zuzuordnen ist. Durch ein sinnvolles Branding soll die unverwechselbare Identität dieser Produkte generiert werden.
Es ist darauf zu achten, dass das Logo beziehungsweise die Logos sinnvoll am Produkt platziert werden. Die Anzahl der Logos ist für den Wiedererkennungswert nicht ausschlaggebend!
Erstbranding
Das Erstbranding hat die Aufgabe, dass der Käufer sofort erkennt, wer der Hersteller des Produkts ist.
Es ist das einheitliche Wiedererkennungsmerkmal aller uvex Produkte. Es darf mit keinem weiteren Branding in Konkurrenz stehen.
Das Logo ist mindestens einmal pro Produkt, maximal zwei mal pro Seite zu platzieren (Bauteile ausgenommen).
Die Buchstaben der Wortmarke bilden eine Einheit und dürfen in ihrer Geometrie keinesfalls verändert werden. Es muss immer als ganze Einheit lesbar sein und darf nicht verdeckt werden.
Es ist darauf zu achten, dass sich die Wortmarke gut lesbar vom Untergrund (Produkt) abhebt. 3-dimensionale Effekte sind zur Verbesserung der Lesbarkeit und zur Aufwertung erlaubt.
Die Farbe des Logos ist frei wählbar, muss aber einfarbig sein.
Jegliche Modifikation bezüglich der geometrischen Gestaltung ist nicht zulässig.
Die Wortmarke ist an den markantesten und auffälligsten Stellen des Produktes als deutliche Erstkennzeichnung zu platzieren, ungeachtet von möglichen Zweit- oder Drittplatzierungen. Das Stürzen des Logos ist nur erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit der Logoanbringung gibt.

Tech-/Sub-Branding
Alle anderen Logos und Bezeichnungen sind der uvex Wortmarke - und damit dem Erstbranding - klar und sichtbar unterzuordnen.
Die Anzahl anderer Logos am Produkt ist auf maximal zwei beschränkt. Hier gilt weniger ist oft mehr. Anders als am Produkt, dürfen auf einem Hangtag alle Technologien und Submarken aufgezeigt werden. Allerdings ist zu entscheiden, welches Techbranding wirklich einen Mehrwert bietet und am Produkt gezeigt werden muss.
Auch wenn es rechtlich ggf. möglich ist, muss an der Schreibweise der eingetragenen Submarken festgehalten werden.
Kein Anschnitt des Logos erlaubt
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zukünftig das uvex Logo am Produkt trotz sichtbaren Erstbrandings weder angeschnitten noch als Zweitbranding verwendet werden darf.
Das Logo/Die Wortmarke ist unantastbar. Es darf nicht damit gespielt werden oder in irgendeiner Art verfremdet werden.
Das betrifft Erst- und Zweitbranding gleichermaßen.
Promotion Produkte- nur relevant für uvex sports
Hier gelten ähnliche Vorgaben wie für das Erstbranding. Allerdings ist hier die Aufgabe des Logos, dass der Zuschauer sofort sieht, wer der Hersteller ist.
Das Logo muss mindestens einmal pro Produkt und so oft und prominent wie möglich platziert werden. Die Form muss unverändert bleiben, Farbe ist frei wählbar wobei hier der bestmögliche Kontrast im Vordergrund steht.
Die Anbringung und Größe muss dem Reglement der Veranstalter entsprechen (IOC 6qcm, FIS 15qcm,…).