Randabstand - Ausnahmefälle
Aus gestalterischen oder technischen Gründen können die Abstände in Ausnahmefällen auch asymmetrisch gewählt werden.
In Ausnahmefällen beträgt der definierte Mindestabstand eine ganze (1Y) oder halbe Logohöhe (0,5 Y). Ausnahmefälle sind u.a. Medien, in denen das Logo absolut im Fokus steht, z.B. auf Fahnen oder Stiften.